Brandschutzhelfer, RG Ausbildung, rgausbildung

Brandschutzhelfer

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Um dieser Verpflichtung in seinem Unternehmen gerecht zu werden, ist besonders die Brandbekämpfung, Evakuierung und die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern ein unverzichtbarer Beitrag.

Nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-023 müssen dies 5% der Beschäftigten sein unter Berücksichtigung von Schichtbetrieb und Mitarbeiter der Verwaltung. Konkretisiert werden die Anforderungen an Brandschutzhelfer in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. Hier werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben.

Durch die Teilnahme an diesem Seminar werden Ihnen alle notwendigen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Danach sind Sie in der Lage erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen.

 

Folgende Themeninhalte werden in diesem Seminar vermittelt:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtungen erfahren

Da Teile des Seminares im freien stattfinden, ist auf wettergerechte Kleidung und festes Schuhwerk zu achten. Bei unangemessener Bekleidung und bei falschem Schuhwerk kann der Trainer die Teilnahme an den praktischen Übungen verweigern. Eine Auffrischung der Kenntnisse wird nach 3 bis 5 Jahren empfohlen.